Bildungsprämie jetzt noch attraktiver!
Bundesweite Förderung: Bildungsprämie
Es gibt Bares vom Staat
Seit 2008 zahlt sich Weiterbildung auch im wörtlichen Sinn aus - mit der Bildungsprämie.
Die Idee ist einfach:
Sie finden/ suchen einen Kurs, einen Lehrgang oder ein Seminar,
bei dem Sie etwas Neues für Ihren Beruf lernen.
Sie bekommen die Hälfte (bis zu 500 Euro) der Gebühr vom Staat dazu. Geschenkt!
Zum 1. Januar 2010 wurde der Fördersatz für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen von 154 Euro auf maximal 500 Euro erhöht.
Die Bildungsprämie ist eine staatliche Förderung aus ESF-Mitteln zur Finanzierung individueller beruflicher Qualifizierung in Höhe von 50 % der Kurs- bzw. Prüfungsgebühren. Sie besteht aus den Komponenten "Prämiengutschein" und "Weiterbildungssparen - Spargutschein".
Die Bedingungen sind einfach:
Sie sind erwerbstätig, und haben ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 25.600 Euro (51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten).
Beim Prämiengutschein wurde nicht nur die Förderhöhe auf max. 500 Euro erhöht, sondern auch die Einkommensgrenze heraufgesetzt. Voraussetzung für den Erhalt des Prämiengutscheins ist nun ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von max. 25.600 Euro bzw. 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten. Somit wurde auch der Kreis der Förderberechtigten erweitert. Die Ausgabe des Prämiengutscheins erfolgt im Rahmen eines Beratungsgesprächs, bei dem das Weiterbildungsziel und adäquate Weiterbildungsangebote ermittelt werden. Die Weiterbildungsberatung muss immer der Kursanmeldung vorausgehen.
Wer einen Prämiengutschein erhalten hat, kann bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen auch einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen.
Die zweite Komponente der Bildungsprämie, das Weiterbildungssparen (Spargutschein), ermöglicht den Berechtigten eine vorzeitige Entnahme von vermögenswirksam angespartem Guthaben für eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme vor Ablauf der Sperrfrist. Voraussetzung ist hier, dass der Interessent in der Ansparzeit berechtigt war, eine Arbeitnehmersparzulage in Anspruch zu nehmen, die an dieselben Einkommensgrenzen gebunden ist wie beim Prämiengutschein.
Eine Kombination des Prämiengutscheins mit dem Spargutschein für ein- und dieselbe Weiterbildung ist möglich.
Wer wird gefördert?
Zielgruppen für Prämien- und Spargutschein sind Erwerbstätige, d. h. Angestellte, Selbstständige, geringfügig Beschäftigte, Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit, Berufsrückkehrer/-innen.
Was wird gefördert:
Grundsätzlich gefördert werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, die
- außerhalb des Betriebes stattfinden
- Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die dem beruflichen Fortkommen dienen und über arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierung hinausgehen.
Eine formale Voraussetzung für eine Förderung ist der Besuch einer Beratungsstelle:
Über die Webseite: www.bildungspraemie.info oder über die kostenlose Hotline
0800-2623000 kann jeder erfahren, wo sich die nächste Beratungsstelle befindet.
Wir beraten Sie auch über weitere Möglichkeiten der Förderung, wie. z.B. den Qualifizierungsscheck in Hessen, den Bildungsscheck in Brandenburg, Weiterbildungsbonus in Hamburg, Qualischeck in Rheinland-Pfalz etc.
|